Bundesumweltminister Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Rösler legten heute ein Konzept zur Ermöglichung der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mit Hilfe der Fracking-Technologie vor.
Altmaier fällt damit seinen eigenen Parteifreunden aus NRW in den Rücken, indem er nun Bundesrecht schafft, ohne vorher ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen, wie von der CDU NRW gefordert.
Der Bund muss endlich das Vorgehen aus Nordrhein-Westfalen als Muster übernehmen: Unter wissenschaftlicher Führung werden in NRW die durch die verschiedenen Gutachten aufgeworfenen, offenen Fragen geklärt und erst danach über weitere Schritte entschieden. Denn das Gutachten der nordrhein-westfälischen Landesregierung, aber auch das Gutachten von Herrn Altmaier zu diesem Thema zeigen eindeutig, dass bei aktueller Informations- und Datenlage keine abschließende Risikoabschätzung möglich ist. Auch deshalb ist rational nicht nachvollziehbar, warum Herr Altmaier gegen Empfehlungen seines eigenen Gutachtens handelt: Freibrief fürs Fracking und danach die wissenschaftlichen Fragen klären. Das ist fahrlässig.
Dieser Entwurf symbolisiert das Mantra der schwarz-gelben Bundesregierung in der Energiepolitik: Aktionismus geht vor akribischer Arbeit. Statt einen Entwurf vorzulegen, der die noch offen Fragen in den vorliegenden Gutachten berücksichtigt und die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt, schließt der Entwurf lediglich den Einsatz der Technologie in Wasserschutzgebieten aus. Das ist schlicht verantwortungslos. In der Konsequenz bedeutet das, dass in allen anderen Gebieten der Bundesrepublik gefrackt werden darf.
Eine Pressemitteilung dazu finden Sie hier.
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